Bürgerversammlungen in Rosenheim

Der Oberbürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung gemäß Art. 18 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) zur Erörterung von städtischen Angelegenheiten ein. Anliegen, Anfragen und Anträge Bürger/-innen haben die Möglichkeit, ihre Anliegen, Anfragen und Anträge bereits vorab zu diesen Versammlungen einzubringen. Diese Anliegen, Anfragen und Anträge können bereits jetzt, jedoch mindestens eine Woche vor der Bürgerversammlung schriftlich per Mail oder postalisch unter

Weiterlesen